FZF Kanzlei

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Rechtsanwalt Andreas Hantschel, geb. 1978 in Wetzlar, studierte Rechts- wissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Das Referendariat absolvierte er am Landgericht Limburg.

Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in 2010 arbeitete er zunächst als Einzelanwalt und dann in Bürogemeinschaft in Wetzlar. Tätigkeitsfelder waren überwiegend das Zivilrecht und Strafrecht bevor er 2016 nach Frankfurt in die Kanzlei "FZF Rechtsanwälte" wechselte. Aufgrund der besonderen Situation in Deutschland in 2015 und danach widmete er sich dem Thema des Asylrechts und insbesondere der "Asylverfahren christlicher Konvertiten".  Parallel spezialisierte er sich auf weitere Bereiche des Migrationsrechtes wie die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter aus "vorwiegend religiösen Gründen" und die allg. Erwerbsmigration der Fachkräfteeinwanderung.

RA Hantschel ist verheiratet und hat fünf Kinder.

Rechtsanwalt Hantschel ist heute ausschließlich im Migrationsrecht tätig, und dabei in den Themen

  • der Asylverfahren christlicher Konvertiten, die in Ihren Herkunftsländern von Verfolgung bedroht sind,
  • der Arbeitsmigration für die Erlangung von Visa und Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit.

Für die "Vereinigung evangelischer Freikirchen" (VEF) übt RA Hantschel die Funktion des "VEF-Kirchenasylbeaufragten beim BAMF" aus und ist in dieser Funktion bundesweit zuständig für die Kirchenasyle der Freikirchen in Deutschland.





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